Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen
Arbeitgeber | Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen |
Strasse/Nr. | Kaiser-Wilhelm-Str. 52 |
PLZ/Ort | 67059 Ludwigshafen am Rhein |
Telefon | 0621/59133-0 |
Jobcenter-Vorderpfalz@jobcenter-ge.de | |
Internet | https://www.jobcenter-vorderpfalz-ludwigshafen.de |
Wir fördern Sie
Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Bei Ihrer Suche nach Arbeit oder Ihrer Arbeitsaufnahme unterstützt Sie das Jobcenter auch finanziell.
Über das Vermittlungsbudget können zum Beispiel folgende Kosten erstattet werden:
- Kosten für Bewerbungsunterlagen (zum Beispiel Bewerbungsfotos),
- Fahrkosten bei Vorstellungsgesprächen,
- Kosten für Dokumente, wie beglaubigte Kopien, Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder
Übersetzungen.
Auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben Sie keinen Rechtsanspruch. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet das Jobcenter. Kontaktieren Sie Ihre zuständige Integrationsfachkraft, um zu klären, welche Kosten in Ihrem Fall erstattet werden können.
Wichtig! Sie müssen die Förderung bei Ihrer Integrationsfachkraft beantragen, bevor die Kosten entstehen. Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget kann nur für die Anbahnung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgen.
Einstiegsgeld für sozial- versicherungspflichtige Tätigkeit
Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aufnehmen, können Sie Einstiegsgeld als anrechnungsfreien Zuschuss erhalten. Das Einstiegsgeld soll einen zusätzlichen finanziellen Anreiz zur Arbeitsaufnahme bieten, z. B. wenn Ihr voraussichtliches Einkommen zunächst kaum höher ist als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung.
Das Einstiegsgeld hängt in der Regel von der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft und von der Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit ab. Es kann für bis zu 24 Monate maximal in Höhe des Arbeitslosengelds II gezahlt werden.
Sie können Einstiegsgeld erhalten, wenn Sie arbeitslos sind und der Zuschuss in Ihrem individuellen Fall zur Eingliederung in Erwerbstätigkeit erforderlich ist.
Wichtig! Sie müssen das Einstiegsgeld bei Ihrer Integrationsfachkraft beantragen, bevor Sie eine Tätigkeit aufnehmen. Einstiegsgeld kann nur bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgen.
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Berufliche Weiterbildung dient der beruflichen Weiterentwicklung und Anpassung an neue berufliche Herausforderungen.
Gefördert werden können z. B. fachliche Qualifizierungen, das Nachholen eines Berufsabschlusses, aber auch der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses. Auch der Erwerb von berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen ist bei bestimmten Ausbildungsberufen möglich.
Unsere Fachkräfte für berufliche Qualifizierung beraten Sie gerne! Rufen Sie uns an: + 49 (0) 621-59133-777 oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter Jobcenter-Vorderpfalz.Weiterbildung@jobcenter-ge.de
Übrigens, kennen Sie schon unseren Virtuellen Bildungsmarkt? Hier können Sie sich über regionale Weiterbildungsprodukte informieren.